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Masterplan nachhaltiges Köln

2. Klimaschutz vorantreiben Im Gebäudebestand wie im Neubau sind rele- vante Klimaschutzwirkungen vor allem durch die Verbesserung der energetischen Qualität und der Energieversorgung (z.B. Anteile erneu- erbarer Energieträger) zu erzielen. Um die von der Stadt Köln bereits festgelegten Zielsetzun- gen (20-prozentige Steigerung der Energieeffi- zienz, 20%-prozentige Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energieträger am Energiemix und 20-prozentige Senkung der CO2 -Emissionen bis zum Jahr 2020 bzw. Reduzierung um 50 Prozent bis 2030; „Aktionsplan für nachhaltige Energie der Stadt Köln“) zu erreichen, müssen mindes- tens die für das integrierte Klimaschutzkonzept der Stadt vorgeschlagenen Maßnahmen um- gesetzt werden. In einem zusätzlichen Schwer- punktsolltedasNutzerverhaltenzurRealisierung von Energieeffizienz- und Klimaschutzgewinnen bei der Wohnungsnutzung thematisiert werden. 3. Flächenbilanz ausgleichen / Flächenverbrauch verringern Die Stadt Köln wächst weiter: Eine Verdichtung der bereits bebauten Areale muss Vorrang vor Neuerschließungsmaßnahmen haben, um wei- teres Flächenwachstum zu vermeiden. Baupro- jekte sind aus diesem Grund anhand einer Flä- chenbilanz (d.h. Verhältnis aus versiegelten zu entsiegelten Flächen) der Gesamtstadt wie der Stadtbezirke zu bewerten. 4. Stadt ausgewogen verdichten Die weitere Verdichtung der Bebauung ist aus den oben genannten Gründen ein zentrales Ziel zur Entwicklung einer nachhaltigen Stadt (Redu- zierung der Flächeninanspruchnahme und des Versiegelungsgrades). a. Im Wohnungsbau beispielsweise sind er- leichternde Baurechtsänderungen (zur zulässigen Geschosszahl, Traufhöhe u.ä.) auf den Weg zu bringen, um auch inner- 42

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