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Masterplan nachhaltiges Köln - Leitprojekte Bauen und Wohnen/Stadtentwicklung - Durchführung und Umlekung von Ausgleichsmaßnahmen

123 Der nachfolgende Beitrag bezieht sich auf die Durchführung und Umlenkung von Ausgleichsmaßnahmen in der Bauleitplanung in die hochverdichteten Bereiche der Kölner Innen- stadt. Hintergrund Für Baumaßnahmen im Stadtgebiet Kölns wird häufig in den Freiraum, in ökologisch hoch be- wertete Freiflächen, eingegriffen. Innerhalb der Bauleitplanverfahren werden diese Eingriffe und die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen bewertet. Diese Ausgleichsmaßnahmen (z.B. Pflanzen von Obstwiesen, Hecken, Gehölzen, Bäumen etc.) sollten grundsätzlich innerhalb des Stadtgebietes, möglichst in der Nähe des Eingriffs, erfolgen. Um die Ausgleichsmaßnah- men durchzuführen, werden dann in der Re- gel ortsnahe Frei- oder Ackerflächen gesucht. Diese Flächen stehen jedoch nur sehr einge- schränkt bzw. überhaupt nicht innerhalb des Stadtgebietes zur Verfügung. Daher werden Eingriffe durch Investoren häufig durch Geld ab- gegolten. Diese Ausgleichszahlungen werden dann in der Regel für Grünentwicklungen oder Pflegemaßnahmen am Stadtrand genutzt. Andererseits finden sich in der Innenstadt im Übermaß versiegelte und vollständig überbaute Flächen. Dach- und Fassadenbegrünungen sind selbst bei Neubauten nicht üblich und kaum zu finden. Eine Ausgleichsverpflichtung bei Neu- und Umbauten oder Nachverdichtungen gibt es nicht. Ungenutzte Freiflächen die ermöglichen würden, das in den Randbereichen entstandene Ausgleichserfordernis in der Innenstadt umzu- setzen, stehen dort in noch geringerem Maße zur Verfügung als an den Stadträndern. Leitprojekte Bauen & Wohnen - Stadtentwicklung Durchführung & Umlenkung von Ausgleichsmaßnahmen

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