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Masterplan nachhaltiges Köln

Bereits 2007 wurde eine gemeinsame Nach- haltigkeitscharta mit Rotterdam und in der Fol- ge 2008 auch mit den anderen Mitgliedern der Ringpartnerschaft unterzeichnet. Eine Aktivie- rung städtischer Nachhaltigkeitsideen erfolgt auf internationalem Niveau seit 2012 auch mit der Klima-Städte-Partnerschaft Kölns mit Rio de Janeiro und Corinto / El Realejo: Ausgehend vom Schwerpunkt Klimaschutz findet ein Informa- tions- und Wissensaustausch zu vielen stadtent- wicklerisch bedeutsamen Themen statt6 . Neue Anforderungen an Stadtentwicklungs-Konzepte Parallel zu der Etablierung der Ideen urbaner Nachhaltigkeit sind in den letzten Jahren aber auch die Dynamik der städtischen Verände- rungsprozesse (unter anderem durch demo- graphische Prozesse, wirtschaftliche Verände- rungen und verschärften Standortwettbewerb) und die Ansprüche an Bürgerbeteiligung in Pla- nungsprozessen gewachsen. Daraus ergeben sich neue Anforderungen an die Formulierung von Stadtplanungsprozessen und strategischen Stadtentwicklungskonzepten: Das Auflegen ei- nes Stadtentwicklungskonzepts ist nicht mehr durch ein zentralistisch organisiertes Planwerk zu bewerkstelligen, in dem Beteiligung allenfalls als formal zu erledigende Aufgabe eine Rolle spielt. Wenngleich die Konzepte aus der Hoch- zeit der Stadtplanung noch heute wichtige An- regungen und Strukturen liefern können (wie der gesamtstädtische Entwicklungsplan von 1978 oder auch die Schumacherschen Konzepte und Strukturen für Kölner Grünsysteme) müssen derartige Entwürfe heute flexibler und partizipa- tiver gestaltet werden, um nicht allzu schnell von neuen Entwicklungen überholt zu sein. Ein solch dynamisches Konzept wird in der Beschreibung seiner Umsetzungsmaßnahmen notwendigerweise weniger detailliert und klein- teilig sein können, um adaptierbar zu bleiben. Vielmehr sollte es einen robusten Rahmen bil- den, der erst angesichts der aktuellen Situation konkretisiert werden kann. Beide Aufgaben, stra- tegische Rahmensetzung wie auch Konkretisie- rung im Fall der Umsetzung, müssen unter Betei- 15

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