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Masterplan nachhaltiges Köln

Freiflächen zu entwickeln, welche so gestaltet sind, dass sie im Falle eines Extremereignisses das Niederschlagwasser temporär zurückhalten können. Da man in der Kölner Innenstadt nicht überall über ausreichende öffentliche Flächen verfügt, die sich topographisch bzw. wasser- wirtschaftlich für eine multifunktionale Nutzung eignen, sollten auch Fahrbahnen bzw. Parkstrei- fen von Erschließungsstraßen, die keine Haupt- verbindungsfunktion erfüllen, zum temporären Wasserrückhalt herangezogen werden. Für ge- eignete Standorte wird im Rahmen anstehender Instandsetzungsmaßnahmen eine entsprechen- de Neudimensionierung der Bordsteine und der baulichen Verkehrsberuhigungselemente sowie eine Tieflage der straßenbegleitenden Parkplät- ze und Grünanlagen vorgeschlagen. Mögliche Verfahren der Verwirklichung Zur Planung und Umsetzung einer multifunk- tionalen Flächennutzung in Köln bedarf es zu- nächst einer Gefährdungsanalyse des Stadtge- bietes. Überflutungspläne, die sich bisher nur auf die Hochwasserführung des Rheins bezogen ha- ben, sollten hierzu auf die innerstädtischen Ent- wässerungssysteme erweitert werden. Um die Ausbreitung austretender Wassermengen auf der Oberfläche jenseits der Gewässer zu erfas- sen, müssen die vorhandenen Kanalnetzmodel- le mit topographischen Daten kombiniert wer- den. Um eine Risikoeinschätzung und Aussagen über den Handlungsbedarf treffen zu können, sollte schließend eine Verwundbarkeitsanalyse durchgeführt werden, bei der die überflutungs- gefährdeten Bereiche mit standortbezogenen Informationen zur Flächennutzung oder zu sen- siblen Infrastrukturen (z.B. soziale Einrichtungen, unterirdische Verkehrssysteme etc.) überlagert werden. Sobald die anfälligen Bereiche im Stadt- gebiet identifiziert sind, kann eine Priorisierung der Anpassungsmaßnahmen erfolgen und ge- eignete Standorte für einen temporären Was- serrückhalt auf Verkehrsflächen können gesucht werden. Für den multifunktionalen Gebrauch von Ver- kehrsflächen eignen sich nur solche, die auf- grund ihrer Lage, Nutzung und Gestaltung 216

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