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Masterplan nachhaltiges Köln

Selbst wenn man in der Mitte eines solchen Stü- ckes steht oder sitzt, kann man in beide Rich- tungen als dominante Sichtsperre passierende bzw. geparkte Autos ausmachen, je weiter man sich vom Zentrum der Einzelfläche entfernt, des- to deutlicher wird dem Erholungssuchenden anhand des Motorenlärms und Gestankes, dass er sich eben doch mitten in der Stadt befindet und nicht im Grünen. Dies schmälert den Wert der Anlage erheblich und könnte doch eigent- lich ganz anders aussehen. Die Fahrradfahrer, die den Grüngürtel zur Umfahrung des Stadtker- nes nutzen möchten, stehen zusätzlich vor dem Problem, ständig an Ampeln und Übergängen von stark befahrenen Straßen zu stehen und absteigen zu müssen, um an den gefährlichen Wegkreuzungen nicht unter die Räder zu kom- men: Die grundsätzliche Bevorzugung des Au- toverkehrs verärgert und verunsichert natürlich diejenigen, die sich umweltverträglich verhalten möchten und das Auto stehen lassen. Besonders krass gestaltet sich die Situation am Übergang zum Aachener Weiher, wo in absurder Art und Weise Erholungsraum und Hauptverkehrsadern aufeinanderstoßen. Wenn man sich an einem sonnigen Tag dort positioniert und nur eine halbe Stunde lang die hochriskanten Überque- rungsmanöver von Fußgängern wie Radfahrern über die Straßen und Bahntrassen beobachtet (siehe Bild zu Beginn des Textes), fragt man sich, wie man eine solche Situation auch nur einen Tag länger ohne Änderung des Ist-Zustandes ertragen möchte. Natürlich entstandene Tram- pelpfade und aufgestellte Barrieren als Gegen- mittel sind Zeugen des sinn- und aussichtslosen Kampfes gegen natürliches Verhalten: Verkehr- splanung muss eben innere Logik besitzen. Einen „Grüngürtel“ zu schaffen und so zu be- nennen und dann zu versuchen, die Nutzung als solchen – also durchgehend - künstlich zu ver- hindern ist absurd und zum Scheitern verurteilt. Einem derartigen Problem, welches durch die Miss- bzw. Nichtplanung der Verkehrsführung erzeugt wurde, muss mit intelligenten Lösungen begegnet werden, nicht mit Verboten oder dort aufgestellten Strafzettelverteilern. 141

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